Offizielles Portal der Regierung von Vista City

Artikel 1 – Zweck und Verhältnis zu anderen Gesetzen

Dieses Gesetz führt einheitliche nationale Sicherheitsstufen ein und ordnet ihnen Maßnahmen zu. Das Nationale Sicherheitsanliegen und die Nationale Sicherheitslage sowie der Führungsvorrang des DHS richten sich nach Artikel 10 und 11 HSG; die Grenzschließung richtet sich nach dem GKG.

Artikel 2 – Die Sicherheitsstufen

Stufe GRÜN – Normallage: Es besteht keine besondere Gefährdung. Die Behörden arbeiten im Regelbetrieb.

Stufe GELB – Erhöhte Sicherheitslage: Es bestehen konkrete Hinweise auf eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, ohne dass bereits ein einzelner Vorgang oder eine landesweite Gefahr festgestellt ist.

Stufe ORANGE – Nationales Sicherheitsanliegen: Die Voraussetzungen des Artikels 10 Abs. 01 HSG liegen vor (einzelner Vorgang von nationaler Tragweite).

Stufe ROT – Nationale Sicherheitslage: Die Voraussetzungen des Artikels 10 Abs. 02 HSG liegen vor (landesweite Gefahr für Bestand oder Sicherheit des Staates).

Artikel 3 – Feststellung und Wechsel der Stufe

Die Stufe GELB stellt der Chief of Operations oder die Leitungsebene des DHS fest. Die Stufen ORANGE und ROT werden nach Artikel 10 Abs. 03 HSG festgestellt (Director oder Deputy Director; bei Verhinderung beider der Assistant Director).

Jede Feststellung, jeder Wechsel und jede Aufhebung ist zu begründen, zu dokumentieren und der Regierung unverzüglich anzuzeigen. Die Stufen ORANGE und ROT sind amtlich bekannt zu machen. Für die Stufe ROT gilt die Befristung des Artikels 10 Abs. 04 HSG (48 Stunden).

Artikel 4 – Maßnahmen je Stufe

Abs. 01 – GELB: Verstärkte Kontrollen und Streifen, Überprüfung der Schutzobjekte und der kritischen Infrastruktur, Information der Behörden. Ein Weisungsrecht gegenüber anderen Behörden besteht nicht.

Abs. 02 – ORANGE: Zusätzlich zu Abs. 01: vorgangsbezogener Führungsvorrang des DHS (Artikel 11 HSG), verstärkter Objektschutz sowie die Teilschließung einzelner Grenzübergänge nach dem GKG.

Abs. 03 – ROT: Zusätzlich zu Abs. 02: umfassender Führungsvorrang des DHS (Artikel 11 HSG), die vollständige Grenzschließung nach dem GKG sowie die Anforderung der US Army bei der Regierung.

Artikel 5 – Vorrang der Regierung

Die Regierung kann jederzeit jede Stufe ändern oder aufheben, einzelne Maßnahmen untersagen und die Führung selbst übernehmen. Artikel 11 Abs. 04 HSG gilt entsprechend: Die Regierung kann das Stufensystem durch Beschluss einschränken, aussetzen oder abschaffen.

Artikel 6 – Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.