Offizielles Portal der Regierung von Vista City

Artikel 1 – Zweck und Stellung

Das Department of Homeland Security (DHS) ist die zentrale Behörde für die innere Sicherheit der Vereinigten Staaten. Es schützt Staat, Bürger, Grenzen und kritische Infrastruktur und koordiniert die behördenübergreifende Sicherheitsarbeit. Das DHS untersteht der Regierung.

Artikel 2 – Abteilungen

Das DHS gliedert sich in folgende Abteilungen:

  • CBP – Customs and Border Protection (Grenz- und Zollschutz)
  • ICE – Immigration and Customs Enforcement (Einwanderungs- und Zollvollzug)
  • HSI – Homeland Security Investigations (Ermittlungen)
  • CTD – Counterterrorism Division (Terrorabwehr)

Artikel 3 – CBP (Customs and Border Protection)

Die CBP überwacht und schützt die Staatsgrenzen, führt Grenzkontrollen nach dem GKG durch, setzt das Zoll- und Steuergesetz (ZStG) durch und bekämpft Schmuggel. Die CBP ist Hauptverantwortliche für den Grenzschutz; die US Army unterstützt als Sekundäraufgabe.

Artikel 4 – ICE (Immigration and Customs Enforcement)

Die ICE vollzieht das Einwanderungsgesetz (EinwG) und das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Sie stellt illegale Einwanderer fest und führt Abschiebungen durch, bearbeitet Visa und Greencards, kontrolliert die Beschäftigung und arbeitet mit der CBP zusammen.

Artikel 5 – HSI (Homeland Security Investigations)

Die HSI ist die Ermittlungsabteilung des DHS. Sie ermittelt bei grenzüberschreitender und organisierter Kriminalität, bei Menschen-, Waffen- und Drogenhandel, bei Finanz- und Wirtschaftskriminalität und Geldwäsche sowie in Angelegenheiten der öffentlichen Integrität und Korruption.

Abs. 01 – Korruptionsermittlungen: Die HSI ist ergänzend zu § 19 PO befugt, in Korruptionsfällen nach § 4 Abs. 10 StGB zu ermitteln.

Abs. 02 – Ermittlungen gegen Amtsträger: Die HSI darf gegen Amtsträger jeder Behörde ermitteln, einschließlich Staatsanwälte und Richter, soweit der Verdacht der Korruption oder eines sonstigen Amtsdelikts besteht. Ermittlungen gegen die obersten zwei Stellen der Justiz (Chief und Deputy Chief of Justice) sowie gegen oberste Richter sind nur zulässig, wenn die Verhandlung vor dem Sondergericht nach der PO geführt wird.

Abs. 03 – Unabhängigkeit: Bei Ermittlungen gegen die Staatsanwaltschaft oder die Justiz ist die HSI nicht deren Weisung unterstellt. Es gilt das Gesetz zur Vermeidung von Befangenheit (GÜB).

Artikel 6 – CTD (Counterterrorism Division)

Die CTD verhütet und bekämpft den Terrorismus, wirkt bei der Verhängung des Terroristenstatus nach dem TSG mit, schützt kritische Infrastruktur und wehrt Cyberangriffe ab.

Artikel 7 – Befugnisse

Im Rahmen ihrer Aufgaben sind die Abteilungen des DHS insbesondere befugt:

  • Personen und Fahrzeuge zu kontrollieren und zu durchsuchen – an den Grenzen auch ohne Tatverdacht (GKG), im Übrigen bei Tatverdacht,
  • Personalien festzustellen, Beweismittel sicherzustellen sowie verbotene oder unversteuerte Waren einzuziehen,
  • verdeckte Ermittlungen und Observationen bei schweren Straftaten durchzuführen,
  • Durchsuchungen und Beschlagnahmen auf richterlichen Beschluss vorzunehmen; bei Gefahr im Verzug auch ohne (Artikel 17 GdS),
  • im erforderlichen Umfang auf Akten und Daten zuzugreifen, unter Beachtung der Schweigepflicht nach der VSA.

Alle Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein. Eine Überschreitung der Befugnisse kann als Korruption nach § 4 Abs. 10 StGB verfolgt werden.

Artikel 8 – Zusammenarbeit

Das DHS arbeitet mit dem FIB, der IAA, der Staatsanwaltschaft, der US Army sowie PD und SD zusammen. In Korruptions- und Integritätsfällen können HSI, FIB und IAA gemeinsam ermitteln; die Federführung kann der HSI übertragen werden.

Artikel 9 – Kontrolle und Rechtsschutz

Die Tätigkeit des DHS unterliegt der Aufsicht der Regierung. Betroffenen Personen steht Rechtsschutz nach dem Aktenwiderspruchsgesetz (AWSG) und der Prozessordnung (PO) zu.

Artikel 10 – Nationales Sicherheitsanliegen und Nationale Sicherheitslage

Abs. 01 – Nationales Sicherheitsanliegen: Ein Nationales Sicherheitsanliegen liegt vor, wenn ein einzelner Vorgang die Sicherheit der Vereinigten Staaten, ihrer Bevölkerung oder ihrer kritischen Infrastruktur erheblich gefährdet.

Abs. 02 – Nationale Sicherheitslage: Eine Nationale Sicherheitslage liegt vor, wenn eine gegenwärtige, erhebliche Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates insgesamt besteht, insbesondere bei terroristischen Lagen, bewaffneten Angriffen, großflächigen Unruhen oder Angriffen auf kritische Infrastruktur.

Abs. 03 – Feststellung: Die Feststellung trifft der Director oder der Deputy Director of Homeland Security; bei Verhinderung beider der Assistant Director. Sie ist zu begründen, zu dokumentieren und der Regierung unverzüglich anzuzeigen.

Abs. 04 – Dauer: Die Nationale Sicherheitslage endet automatisch nach 48 Stunden, wenn die Regierung sie nicht verlängert. Sie ist unverzüglich aufzuheben, sobald die Gefahr entfallen ist.

Die nationalen Sicherheitsstufen (GRÜN, GELB, ORANGE, ROT) und die ihnen zugeordneten Maßnahmen regelt das Nationale Sicherheitsgesetz (NSG).

Artikel 11 – Führungsvorrang des DHS

Abs. 01 – Weisungsbefugnis: Während eines Nationalen Sicherheitsanliegens oder einer Nationalen Sicherheitslage ist die Leitungsebene des DHS gegenüber allen Vollzugsbehörden des Staates weisungsbefugt, insbesondere gegenüber PD, SD, FIB, IAA und der Küstenwache. Beim Nationalen Sicherheitsanliegen ist die Weisungsbefugnis auf den betroffenen Vorgang beschränkt.

Abs. 02 – Ausnahmen: Die Regierung, die Gerichte und die Staatsanwaltschaft sind von Weisungen ausgenommen; laufende Gerichts- und Ermittlungsverfahren bleiben unberührt. Die US Army wird nur mit Zustimmung der Regierung unterstellt.

Abs. 03 – Grenzen: Weisungen sind nur zulässig, soweit sie zur Bewältigung der Lage erforderlich sind. Die Gesetze bleiben in Kraft; Eingriffe über die bestehenden gesetzlichen Befugnisse hinaus bedürfen der Regierung. Jede Weisung ist mit Zeitpunkt, Empfänger und Begründung zu dokumentieren.

Abs. 04 – Vorrang der Regierung: Die Regierung kann jederzeit einzelne Weisungen aufheben, die Führung selbst übernehmen und die Feststellung beenden. Sie kann den Führungsvorrang nach diesem Artikel durch Beschluss einschränken, aussetzen oder abschaffen.

Abs. 05 – Rechenschaft: Nach Beendigung legt die Leitungsebene des DHS der Regierung binnen drei Tagen einen vollständigen Lagebericht über sämtliche getroffenen Feststellungen und erteilten Weisungen vor.

Abs. 06 – Missbrauch: Wer eine Feststellung ohne die Voraussetzungen des Artikels 10 trifft oder Weisungen zu lagefremden Zwecken erteilt, begeht ein Amtsdelikt und wird mit 30 Hafteinheiten und 100.000 $ bestraft; das Amt wird entzogen. Die Ermittlung obliegt HSI und IAA; die Verhandlung wird vor dem Sondergericht nach der PO geführt. Es tritt Gerichtspflicht in Kraft.

Artikel 12 – Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.