Grundsatz
Namensänderungen dürfen ausschließlich von Standesbeamten (Notaren) durchgeführt werden.
Das Verfahren unterliegt strengen Prüfkriterien, um Missbrauch und Identitätsverschleierung zu verhindern.
Vorgehensweise
1. Identitätsprüfung
- Der Antragsteller muss seinen gültigen Ausweis vorlegen.
2. Sicherheitsabfrage
- Es ist beim FIB anzufragen, ob gegen die Person derzeit offene oder verdeckte Ermittlungen laufen.
- Sollte dies der Fall sein, darf keine Namensänderung vorgenommen werden.
- Der betroffenen Person wird keine Information über den Grund der Ablehnung erteilt.
3. Aktenprüfung
- Es sind alle bestehenden Akten sorgfältig zu prüfen.
- Bei offenen Akten oder nicht bezahlten Rechnungen darf keine Namensänderung erfolgen.
4. Akte für die Namensänderung erstellen
- Die alte Personenakte erhält eine neue Strafakte mit dem Vermerk:
„§ 1 Abs. 1 JZ Namensänderung“ (oben rechts auswählen).
Der Inhalt der Akte lautet:
Grund der Akte: Namensänderung Alter Name: [Vorheriger Name] Neuer Name: [Neuer Name]
- Anschließend die Akte schließen.
5. Tag-Erstellung in der alten Akte
- Erster Tag (gelb): „Neuer Name: [Name]“
- Zweiter Tag (gelb): „Name: [Alter Name]“
6. Neue Strafakte gemäß neuem Personalausweis anlegen
- Neue Akte unter dem neuen Namen anlegen.
- Den Antragsteller fragen, ob er eine Telefonnummer angeben möchte.
- In der neuen Akte folgende Tags erstellen:
- Erster Tag (gelb): „Alter Name: [Name]“
- Zweiter Tag (gelb): „Name: [Neuer Name]“
- Die Akte inhaltlich identisch wie oben beschrieben anfertigen (Copy & Paste).
7. Abschluss
- Beide Akten (alt und neu) abschließend schließen.
- Die Namensänderung ist damit vollständig abgeschlossen.