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Grundsatz

Namensänderungen dürfen ausschließlich von Standesbeamten (Notaren) durchgeführt werden.

Das Verfahren unterliegt strengen Prüfkriterien, um Missbrauch und Identitätsverschleierung zu verhindern.

Vorgehensweise

1. Identitätsprüfung

  • Der Antragsteller muss seinen gültigen Ausweis vorlegen.

2. Sicherheitsabfrage

  • Es ist beim FIB anzufragen, ob gegen die Person derzeit offene oder verdeckte Ermittlungen laufen.
  • Sollte dies der Fall sein, darf keine Namensänderung vorgenommen werden.
  • Der betroffenen Person wird keine Information über den Grund der Ablehnung erteilt.

3. Aktenprüfung

  • Es sind alle bestehenden Akten sorgfältig zu prüfen.
  • Bei offenen Akten oder nicht bezahlten Rechnungen darf keine Namensänderung erfolgen.

4. Akte für die Namensänderung erstellen

  • Die alte Personenakte erhält eine neue Strafakte mit dem Vermerk:

„§ 1 Abs. 1 JZ Namensänderung“ (oben rechts auswählen).

Der Inhalt der Akte lautet:

Grund der Akte: Namensänderung Alter Name: [Vorheriger Name] Neuer Name: [Neuer Name]

  • Anschließend die Akte schließen.

5. Tag-Erstellung in der alten Akte

  • Erster Tag (gelb): „Neuer Name: [Name]“
  • Zweiter Tag (gelb): „Name: [Alter Name]“

6. Neue Strafakte gemäß neuem Personalausweis anlegen

  • Neue Akte unter dem neuen Namen anlegen.
  • Den Antragsteller fragen, ob er eine Telefonnummer angeben möchte.
  • In der neuen Akte folgende Tags erstellen:
  • Erster Tag (gelb): „Alter Name: [Name]“
  • Zweiter Tag (gelb): „Name: [Neuer Name]“
  • Die Akte inhaltlich identisch wie oben beschrieben anfertigen (Copy & Paste).

7. Abschluss

  • Beide Akten (alt und neu) abschließend schließen.
  • Die Namensänderung ist damit vollständig abgeschlossen.