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§ 1 – Weisungsbefugnisse

Bestehende Einsätze oder Ermittlungen im Rahmen der Aufgabenbereiche des VCPD, VCSD, FIB, Army, Justiz oder USMS unterliegen der Entscheidungs- und Befehlsgewalt der jeweils zuständigen Institution.

Bei Einsätzen, die in den Zuständigkeitsbereich des Vista City Sheriff’s Department (VCSD) fallen, liegt die Entscheidungsgewalt ausschließlich beim Sheriff’s Department.

Mitwirkende Beamte des Vista City Police Department (VCPD) sind in diesen Fällen nicht weisungsbefugt gegenüber dem VCSD.

Sollte im Rahmen eines Einsatzes festgestellt werden, dass dieser in den Tätigkeitsbereich des VCPD fällt, ist die Einsatzleitung unverzüglich an das VCPD zu übergeben.

Diese Regelung gilt gleichermaßen für alle staatlichen Institutionen und Konstellationen.

Die Army trägt die Verantwortung für sämtliche Einsätze, die ihr zugewiesen oder in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.

Sie hat in diesen Fällen die alleinige Entscheidungsgewalt.

Darüber hinaus ist die Army befugt, folgende Einsätze eigenständig zu bearbeiten:

  • Staatsbankraube
  • Human Labs Überfälle
  • Yacht-Überfälle

Das Federal Investigation Bureau (FIB) hat die Hoheit über nachgelagerte sowie verdeckte Ermittlungen und wird zu diesen gezielt angefordert.

Im regulären Einsatzbereich des Police Department oder Sheriff’s Department besitzt das FIB keine Weisungsbefugnis, es sei denn, es wird bei Großverhandlungen oder Spezialoperationen hinzugezogen und ihm wird dort die Einsatzleitung übertragen.

§ 2 – Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen und Befehlsverweigerungen

Sollte ein Beamter des Police Department, Sheriff’s Department oder der Army im Einsatz die direkten Befehle der zuständigen Behörde missachten, kann dies – je nach Schwere der Verfehlung – dienstrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Ebenso gilt:

Wenn ein Beamter des PD, SD oder der Army seine Befehlsgewalt missbraucht oder in einem unverhältnismäßigen Rahmen ausübt, können ebenfalls dienstrechtliche und strafrechtliche Maßnahmen verhängt werden.