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Das Verfahrensfehlergesetzbuch (VFG) legt fest, welche Verfahrensfehler im Rahmen polizeilicher und juristischer Maßnahmen auftreten können und wie diese rechtlich zu behandeln sind.

Es dient dem Schutz der Bürgerrechte sowie der Integrität des Justizsystems in Vista City.

§ 1 – Allgemeine Bestimmungen

(1) Jeder Tatverdächtige hat das Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren, das den gesetzlichen Vorgaben der Justiz und Exekutive entspricht.

(2) Wird ein Verfahrensfehler festgestellt, so sind die nachfolgenden Regelungen verbindlich anzuwenden.

(3) Verfahrensfehler dürfen nicht zum Nachteil des Beschuldigten ausgelegt werden.

§ 2 – Arten von Verfahrensfehlern und deren Folgen

1. Nichtvorlesen der Rechte bis zur Fertigstellung der Strafakte Wurden die Rechte des Tatverdächtigen nicht vor der Fertigstellung der Strafakte vorgelesen, ist der Tatverdächtige sofort freizulassen.

Die Rechte müssen so vorgelesen werden, dass der Tatverdächtige davon Gebrauch machen kann.

2. Nichtanlegen einer Akte nach Gesetzgebung

Wird keine Akte gemäß den gesetzlichen Vorgaben angelegt, erfolgt eine Haftminderung von bis zu 50 % der verhängten Haftzeit.

3. Nichteinhaltung der Rechte des Tatverdächtigen Werden die Rechte des Tatverdächtigen missachtet, führt dies zur sofortigen Freilassung des Betroffenen.

Zudem wird ein Korruptionsverfahren gegen den zuständigen Beamten eingeleitet.

4. Fehlende Beweislage in der Akte

Sollte keine Beweislage in der Akte zu einem bestimmten Anklagepunkt auffindbar sein, ist der Mandant für diesen Punkt freizusprechen.

Ausgenommen hiervon sind Schnellakten.

In diesem Fall erfolgt eine Haftminderung um den Wert, der dem gestrichenen Anklagepunkt entspricht.

§ 3 – Schlussbestimmung

(1) Dieses Gesetz tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ist von allen Exekutiv- und Justizbehörden des Staates Vista City anzuwenden.

(2) Verstöße gegen dieses Gesetz gelten als Dienstvergehen und können disziplinarische sowie strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.