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Das Anwaltsgesetz (AnwaltG) regelt die Handhabung, Zuständigkeiten und Pflichten von Rechtsanwälten, Staatsanwälten und Richtern.

Es dient der Wahrung von Recht, Ordnung und Integrität innerhalb der Justiz des Staates Vista City.

§ 1 – Allgemeine Bestimmungen

(1) Als Rechtsanwalt, Staatsanwalt oder Richter darf nur tätig werden, wer ein vollständiges Studium an der Universität des Justizministeriums mit mündlicher und schriftlicher Abschlussprüfung sowie einem Diplomabschluss absolviert hat.

(2) Um den Beruf des Staatsanwalts auszuüben, ist eine zusätzliche Ausbildung zum Staatsanwalt erforderlich.

(3) Um den Beruf des Richters auszuüben, ist eine zusätzliche Ausbildung sowie eine spezielle Richterprüfung erforderlich.

(4) Jeder Rechtsanwalt, Staatsanwalt oder Richter muss festangestellter Mitarbeiter der Justiz sein.

Eine Ausnahme bilden Militärgerichte – Richter am Militärgericht müssen festangestellte Mitarbeiter der Army sein.

§ 2 – Aufgabenbereiche im Berufsleben

Rechtsanwälte

Rechtsanwälte sind Beamte der Justiz und vertreten sowie verteidigen Mandanten vor Gericht.

Sie können außerdem als Pflichtverteidiger tätig werden, wenn ein Beschuldigter keinen Anwalt besitzt.

Rechtsanwälte sind befugt, Klagen gegen Staatsbeamte und Bürger einzureichen und vertreten die Interessen ihrer Mandanten gemäß der geltenden Gesetze des Staates Vista City.

Staatsanwälte

Staatsanwälte sind Beamte der Justiz und vertreten die öffentliche Anklage.

Zu ihren Aufgaben gehören:

  • die Zusammenarbeit und Unterstützung von Exekutivbehörden,
  • die Bearbeitung von Anträgen und Klagen,
  • das Stellen von Durchsuchungsanträgen bei Ermittlungen gegen kriminelle Organisationen und Beamte,
  • sowie das Erlassen von Durchsuchungsbefehlen bei richterlicher Zustimmung.

Staatsanwälte sind verpflichtet, im Interesse des Staates objektiv und neutral zu handeln.

Richter

Richter sind Beamte der Justiz und verkörpern die rechtsprechende Gewalt.

Zu ihren Aufgaben gehören:

  • die Bearbeitung von Anträgen und gerichtlichen Verfahren,
  • die Anordnung von Untersuchungshandlungen,
  • die Feststellung von Urteilen,
  • sowie die Prüfung auf Legitimität von Beweismitteln und deren ordnungsgemäße Erhebung.

Richter entscheiden unabhängig und ausschließlich auf Grundlage der Gesetze.

§ 3 – Beschränkungen im Berufsleben

(1) Ein Rechtsanwalt darf nicht als Staatsanwalt fungieren.

Gleiches gilt umgekehrt – Staatsanwälte und Richter dürfen nicht als Rechtsanwälte tätig sein.

(2) Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Richter sind verpflichtet, sich wie jeder andere Bürger des Staates Vista City an die geltenden Gesetze zu halten und ihre berufliche Neutralität zu wahren.

(3) Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen droht ein Korruptionsverfahren gegen den jeweiligen Beamten.

Im Falle einer Verurteilung kann dies den sofortigen Amtsverlust sowie ein dauerhaftes Berufsverbot im Justizdienst nach sich ziehen.