§ 1 – Anbau, Weitergabe und Besitz von Betäubungsmitteln
Das BtMG regelt den Besitz, Handel, Transport und die Herstellung bzw. den Anbau von betäubenden Substanzen und Gegenständen.
Zum Nachweis bei hinreichendem Verdacht kann auch ein Drogentest durch einen Arzt durchgeführt werden.
Alle Suchtmittel fallen unter illegale Betäubungsmittel, diese sind in Anhang 1 und Anhang 2 zu finden.
Alle Betäubungsmittel nach Anhang 1 sowie illegale Substanzen nach Anhang 2 müssen von Exekutivbeamten beschlagnahmt und in der Asservatenkammer verwahrt werden.
§ 1 Abs. 01 BtMG – Herstellung von Betäubungsmitteln
Der Herstellungsprozess, sowie der Anbau und die Ernte von illegalen Substanzen gemäß Anhang 1 & 2, ist illegal und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 15 Hafteinheiten und einer Geldstrafe bis zu 45.000 $ bestraft.
§ 1 Abs. 02 BtMG – Transport von Betäubungsmitteln
Der Transport von illegalen Substanzen gemäß Anhang 1 & 2 ist illegal und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 15 Hafteinheiten und einer Geldstrafe bis zu 35.000 $ bestraft.
§ 1 Abs. 03 BtMG – Besitz von Betäubungsmitteln
Der Besitz von Betäubungsmitteln nach Anhang 1 und Substanzen nach Anhang 2 ist illegal und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 20 Hafteinheiten und einer Geldstrafe bis zu 35.000 $ bestraft.
Der Besitz nach § 1 führt zur Abnahme der illegalen Betäubungsmittel bzw. Substanzen gemäß dem Strafkatalog des Staates Vista City.
Ist der Besitz von Betäubungsmitteln auf Eigenbedarf zurückzuführen, kann von einer Anklage abgesehen werden.
Eigenbedarf kann nur dann angenommen werden, wenn der Besitz von 10 Gramm Marihuana oder 10 Joints nicht überschritten wird.
§ 1 Abs. 04 BtMG – Verkauf von Betäubungsmitteln
Der Ver- sowie Ankauf von Betäubungsmitteln nach Anhang 1 und illegalen Substanzen nach Anhang 2 ist illegal und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 20 Hafteinheiten und einer Geldstrafe bis zu 35.000 $ bestraft.
Der Verkauf nach Abs. 1 führt ebenfalls zur Abnahme der illegalen Betäubungsmittel bzw.
Substanzen.
§ 1 Abs. 05 BtMG – Konsum von Betäubungsmitteln
Wer beim Konsum von Betäubungsmitteln erwischt wird, wird mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 $ bestraft.
§ 2 – Betäubungsmittel mit staatlicher Herkunft und medizinischem
Hintergrund
§ 2 Abs. 01 BtMG – Medizinische Ausnahmen
Das Medical Department ist dazu befugt, Patienten Medikamente zu verabreichen, sofern dies der Heilung oder Linderung von Schmerzen dient.
Steht der Patient bei vollem Bewusstsein und voller Zurechnungsfähigkeit, muss in jedem Fall eine Einverständniserklärung eingeholt und in der medizinischen Akte vermerkt werden.
Ist der Patient bewusstlos oder nicht zurechnungsfähig, darf ihm ohne Einverständniserklärung Medikamente verabreicht werden.
Ein Patient gilt als unzurechnungsfähig, wenn ein entsprechendes Gutachten eines anerkannten Psychologen oder Psychiaters vorliegt.
§ 2 Abs. 02 BtMG – Rezepte
Das Medical Department darf Rezepte für die Verwendung von Medikamenten ausstellen, solange diese der Heilung oder Schmerzlinderung dienen.
Nach Anhang 3 sind Aspirin / Heparin und Ibuprofen (bis 1000 mg) ohne Rezept erlaubt.
§ 2 Abs. 03 BtMG – Missbrauch von Medikamenten
Sollten Medikamente ohne Rezept bei einer Person gefunden werden, so wird diese gemäß § 1 Abs. 05 BtMG oder § 1 Abs. 06 BtMG verurteilt.
Die Medikamente sind an das Medical Department zu überstellen, sofern keine Anordnung eines Richters, Staatsanwalts oder einer exekutiven Leitungsebene vorliegt.
§ 2 Abs. 04 BtMG – Besitz von Medikamenten als medizinisches Personal
Mediziner dürfen im Dienst Medikamente im Auto oder bei der Person mit sich führen.
Sie dürfen außerdem Betäubungsmittel im Dienst bei sich tragen, wenn sie der Schmerzlinderung bei akuten Schmerzen dienen und wenn die Leitungs- oder Führungsebene dies genehmigt.
- Anhang 1 – Illegale Betäubungsmittel
- Nr. Bezeichnung
- 1 Kokain
- 2 Heroin
- 3 LSD
- 4 Methamphetamin
- 5 Cannabis (alles über 10
- Joints)
- 6 MDMA
- 7 Crack
- Anhang 2 – Illegale Substanzen
- Nr. Bezeichnung
- 1 Koka-Pflanze
- 2 Moonhartz (ab 5 Blüten)
- 3 Weed
- 4 Aceton
- 5 Ephedrin
- 6 Krötenhaut
- 7 Natron (ab 10)
- Anhang 3 – Medikamente
- Nr. Bezeichnung
- 1 Ibuprofen (1000 mg)
- 2 Ketamin
- 3 Propofol
- 4 Midazolam
- 5 Diazepam
- 6 Kortison
- 7 Antidepressivum
- 8 Antipsychotika
- 9 Heparin / Aspirin (1000 mg)