Offizielles Portal der Regierung von Vista City

Präambel

Wir, das Volk der Vereinigten Staaten, von der Absicht und Gott geleitet, unseren Bund zu vervollkommnen, Gerechtigkeit zu verwirklichen, die Ruhe im Innern zu sichern, für die Landesverteidigung zu sorgen, die allgemeine Wohlfahrt zu fördern und das Glück der Freiheit uns selbst und unseren Nachkommen zu bewahren, setzen diese Verfassung für die Vereinigten Staaten von Amerika in Geltung.

Artikel 1

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die oberste Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Jede Form der Erniedrigung, Diskriminierung, Folter oder unmenschlichen Behandlung ist verboten.

Die Menschenwürde ist Grundlage aller Rechte und Freiheiten und bildet die Basis des staatlichen Handelns. Sie darf unter keinen Umständen verletzt oder relativiert werden.

Der Staat verpflichtet sich, die Menschenwürde sowohl im Inland als auch durch sein Handeln auf internationaler Ebene zu wahren und zu fördern.

Artikel 2

Die im Staat Vista City festgelegten Gesetze finden uneingeschränkt Anwendung auf das gesamte Staatsgebiet, einschließlich aller Wasser- und Landflächen sowie des gesamten Luftraums. Die Area 51 ist Staatenloses Gebiet und gehört nicht zu den Vereinigten Staaten von Amerika.

Sollte ein Gesetz gegen die Verfassung verstoßen, so hat der Bundesgerichtshof dies zu prüfen. Sollte das Gesetz Verfassungswidrig sein, so hat der Gesetzgeber es anzupassen.

Jedermann, der behauptet, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner in dieser Verfassung gewährleisteten Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte verletzt zu sein, kann Verfassungsbeschwerde erheben.

Die Verfassungsbeschwerde ist ein außerordentliches Rechtsmittel. Sie ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer den ordentlichen Rechtsweg erschöpft hat oder ihm ein solcher Rechtsweg nicht zur Verfügung steht. Über die Verfassungsbeschwerde entscheidet der Bundesgerichtshof. Es kann die angegriffene Maßnahme aufheben oder für nichtig erklären, soweit sie gegen die Verfassung verstößt.

Artikel 3

Vorsatz ist der Wille zur Verwirklichung des Tatbestandes in Kenntnis aller seiner konkreten Merkmale.

Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe droht.

Artikel 4

Unkenntnis über die Existenz oder den Inhalt eines Gesetzes befreit nicht von der strafrechtlichen Verantwortung im Falle eines Verstoßes.

Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Täter die erforderliche Sorgfaltspflicht außer Acht lässt und hierdurch eine Straftat verwirklicht, die bei Beachtung dieser Sorgfalt hätte vermieden werden können.

Artikel 5

Täter:

Als Täter wird bestraft, wer eine Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.

Begehen mehrere Personen eine Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder von ihnen als Mittäter bestraft.

Anstifter:

Wer vorsätzlich einen anderen dazu bestimmt, eine vorsätzlich begangene rechtswidrige Tat zu begehen, wird wie ein Täter bestraft.

Artikel 6

Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr gerechtfertigt ist, handelt nicht rechtswidrig.

Notwehr liegt vor, wenn eine Verteidigungshandlung erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auf sich selbst oder einen anderen abzuwenden.

Maßnahmen, die von Staatsbediensteten verhältnismäßig und rechtlich genehmigt durchgeführt werden, können nicht als Rechtfertigung für Notwehr herangezogen werden.

Überschreitet der Täter im Zustand der Verwirrung, Furcht oder Schrecken die Grenzen der Notwehr, so bleibt eine Bestrafung aus.

Artikel 7

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Artikel 8

Der Versuch eines Vergehen oder Verbrechens ist stets strafbar.

Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat.

Ein Rücktritt von der Tat kann ebenfalls strafmildernd wirken.

Artikel 9

Wenn eine Person, die von einer Straftat betroffen ist, eigenmächtig den Täter bestraft, begeht sie Selbstjustiz und wird hierfür zusätzlich strafrechtlich verfolgt.

Ebenso wird bestraft, wer andere dazu anstiftet, Selbstjustiz zu üben, oder wer in einer Weise handelt, die Selbstjustiz begünstigt oder ermöglicht.

Artikel 10

Der Umrechnungskurs für Haftstrafen beträgt eine (1) Hafteinheit pro 1.000 $ Schuld.

Dieser Kurs gilt für Fälle der Rückerstattung oder Zahlungsunfähigkeit.

Die Umwandlung der Haftstrafe kann nur durch den Vorsitzenden Richter oder einen Rechtsanwalt im Rahmen eines laufenden Aktenverfahrens in Abstimmung mit dem Vertreter der Akte außergerichtlich vorgenommen werden.

Artikel 11

Jeder Exekutivbeamte hat das Recht, das Höchststrafmaß zu mildern, wenn kein Gerichtsprozess stattfindet und ein mildernder Anlass vorliegt, wie etwa kooperatives Verhalten des Täters.

Es ist sowohl möglich, eine Haft- als auch eine Strafmilderung zu erlassen. Die Begründung und die Höhe der Milderung sind in der Akte festzuhalten und müssen nachvollziehbar in den Notizen dokumentiert werden.

Artikel 12

Jeder Bürger ist verpflichtet, einen gültigen Ausweis stets bei sich zu führen.

Des Weiteren ist jeder Bürger verpflichtet, beim Führen eines Kraftfahrzeugs den entsprechenden Führerschein mitzuführen.

Ebenso ist jeder Bürger verpflichtet, beim Führen einer legalen Waffe den gültigen Waffenschein bei sich zu führen.

Artikel 13

Sollte eine Person, der über das betreffende Gelände verfügt, ein Hausverbot aussprechen, so ist diesem Folge zu leisten. Ausnahmen können im Falle eines rechtfertigenden Notstandes gemacht werden, z.B. wenn jemand zur medizinischen Behandlung ins Krankenhaus gebracht werden muss.

Wird eine Person von einem Exekutivbeamten von einem öffentlichen Platz verwiesen, so ist diesem Platzverweis Folge zu leisten. Der Platzverweis gilt in der Regel für eine Dauer von einer Stunde, sofern der Beamte keine andere Zeit festlegt. Ein öffentlicher Platzverweis kann maximal zwei Stunden dauern; eine Verlängerung bedarf eines richterlichen Beschlusses.

Wird eine Person von einem Privateigentümer von dessen Grundstück oder Fahrzeug verweisen, so ist diesem Verweis unverzüglich Folge zu leisten. Staatsbeamte haben jedoch das Recht, das Grundstück zu betreten, wenn ein dringender Tatverdacht besteht und Gefahr im Verzug vorliegt oder ein richterlicher Beschluss vorliegt.

Artikel 14

Verletzt eine Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrfach, so wird nur eine Strafe verhängt.

Bei der Verletzung mehrerer Strafgesetze ist die Strafe nach dem Gesetz für die Tat mit dem höheren Höchststrafmaß anzuwenden, um eine angemessene Bestrafung zu gewährleisten.

Artikel 15

Hat eine Person mehrere voneinander Unabhängige Handlungen begangen, die Strafgesetze verletzen, wird jede Handlung einzeln bestraft.

Die Gesamtstrafe wird durch die Kombination der Strafen für die einzelnen Straftaten bestimmt, wobei die Strafen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen müssen, um die Gesamtheit der begangenen Straftaten gerecht zu bestrafen.

Artikel 16

Staatsgeheimnisse sind Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem eingeschränkten Personenkreis zugänglich sind und vor einer fremden Macht geheim gehalten werden müssen, um die Gefahr eines erheblichen Nachteils für die innere oder äußere Sicherheit des Staates Vista City abzuwenden.

Tatsachen, die gegen die freiheitliche und rechtsstaatliche Grundordnung des Staates Vista City verstoßen, gelten nicht als Staatsgeheimnisse.

Artikel 17

Bei einer drohenden Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum von Personen, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Bewahrung von Beweismitteln darf die zuständige Stelle notwendige und verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen, um die Gefahr abzuwenden.

In den Fällen des Absatzes 1 entfällt die Notwendigkeit, eine richterliche Anordnung einzuholen wenn diese zu viel Zeit in Anspruch nimmt, beispielsweise wenn ein dringender Tatverdacht besteht, dass sich eine Person gegen ihren Willen in der Wohnung einer anderen Person befindet und ein unabwendbares Übel droht, wenn nicht unverzüglich gehandelt wird.

Im Falle von Gefahr im Verzug liegt die Entscheidung über die Maßnahme im Ermessen des Beamten. Ein Überschreiten dieser Grenzen kann als Korruption ausgelegt und entsprechend verfolgt werden, sofern die ihm dienstlich anvertraute Macht für einen persönlichen Vorteil missbraucht wurde.

Nach einer Maßnahme, die dem Richtervorbehalt unterliegt, doch wegen Gefahr im Verzug ohne richterlichen Entscheid durchgeführt wurde, ist dieser schnellstmöglich nach der Maßnahme einzuholen.

Artikel 18

Kapitalverbrechen sind Straftaten von besonders schwerer Bedeutung und Schwere. Zu den Kapitalverbrechen zählen:

  • Mord
  • Üble Nachrede
  • Verleumdung
  • Falsche Verdächtigung
  • Falschaussage
  • Meineid
  • Betrug
  • Erschleichen von Leistungen
  • Korruption
  • Urkundenfälschung
  • Wucher
  • Offenbaren von Staatsgeheimnissen

Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereich Strafvereitelung Parteiverrat Amtsmissbrauch Die Einstufung dieser Straftaten als Kapitalverbrechen ist ausschließlich für die Gerichtsverfassung von Bedeutung und hat keinen Einfluss auf die Art und Weise der Bearbeitung und Ahndung dieser Taten, außer, dass diese weder in Aktenverfahren, noch in Eilverfahren abgewickelt werden dürfen.

Artikel 19

Alle in Artikel 19 der Verfassung aufgeführten Straftatbestände unterliegen zwingend der gerichtlichen Entscheidung, weitere Straftatbestände, die der Gerichtspflicht unterliegen, sind im Strafgesetzbuch gekennzeichnet.

Eilverfahren sind ausgeschlossen, da die Durchführung einer terminierten Hauptverhandlung unter Einbeziehung der amtlichen Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft erforderlich ist.

Dies gewährleistet, dass dem Angeklagten eine angemessene Vorbereitung auf die Verteidigung ermöglicht wird.

Artikel 20

Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Artikel 21

Alle Amerikaner haben das Recht, eine legale Waffe bei sich zu führen, sofern sie einen Waffenschein besitzen. Ob die Waffe legal ist, regelt das Waffengesetz.

Die Waffe darf nur gemäß Artikel 7 des Grundgesetzes zur Verteidigung seines eigenen oder des Leben eines Dritten genutzt werden.

Zudem darf die Waffe auf privaten und öffentlichen Schießständen genutzt werden.

Waffenscheine werden ausschließlich vom Ammunation verkauft.

Da eine wohlgeordnete Miliz für die Sicherheit eines freien Staates notwendig ist, soll das Recht des Volkes, Waffen zu besitzen und zu tragen, nicht eingeschränkt werden.

Artikel 22

Die Staatsgewalt gliedert sich in Legislative, Exekutive und Judikative. Jede Gewalt übt ihre Aufgaben unabhängig aus und ist an das Gesetz gebunden.

Die Gewalten kontrollieren einander, ohne in die Kernbereiche der jeweils anderen einzugreifen. Machtkonzentration ist unzulässig.

Die Judikative ist unabhängig und nur dem Gesetz verpflichtet. Eingriffe der Legislative oder Exekutive in gerichtliche Entscheidungen sind verboten.

Artikel 23

Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus und wird durch Wahlen sowie direkte oder indirekte Mitbestimmung ausgeübt.

Wahlen sind frei, geheim, gleich und unmittelbar.

Die demokratische Ordnung ist unveränderlich und darf nicht verletzt werden.

Artikel 24

Alle staatlichen Organe sind an das Recht gebunden und handeln nur aufgrund von Gesetzen.

Die Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative wird garantiert.

Jeder hat das Recht auf ein faires Verfahren vor einem unabhängigen Gericht.

Artikel 25

Das Kabinett besteht aus dem Stabschef, dem Governor, der Präsidentschaft und den Ministern.

Die Minister werden vom Stabschef, dem Governor und der Präsidentschaft ernannt.

Jedes Ministerium sowie der Präsident, der Vizepräsident, der Governor und der Stabschef haben eine Stimme im Kabinett.

Bei einem Unentschieden im Kabinett entscheidet die Präsidentschaft.

Das Kabinett ist für die Umsetzung der politischen Agenda und die Verwaltung der Staatsgeschäfte verantwortlich.

Artikel 26

Staatliche Maßnahmen dürfen nur ergriffen werden, wenn sie geeignet, erforderlich und angemessen sind, um ein legitimes Ziel zu erreichen.

Eingriffe in Grundrechte dürfen nur erfolgen, wenn sie notwendig sind, um ein überwiegendes öffentliches Interesse zu wahren und das Ziel nicht auf weniger einschneidende Weise erreicht werden kann.

Die Schwere des Eingriffs muss im Verhältnis zu dem verfolgten Ziel stehen.

Der Staat ist verpflichtet, die Auswirkungen seiner Maßnahmen auf die betroffenen Bürger so gering wie möglich zu halten.

Grundrechtseingriffe unterliegen dem richterlichen Vorbehalt, solange keine Gefahr im Verzug vorliegt.

Artikel 27

Der Staat haftet für Schäden, die durch Beamte in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit verursacht werden.

Die Haftung des Staates umfasst sowohl Schäden, die durch vorsätzliche als auch durch fahrlässige Handlungen von Beamten entstehen.

Der geschädigte Bürger hat Anspruch auf Schadensersatz, auch wenn der Beamte nicht persönlich haftbar gemacht wird.

Der Staat kann bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Beamten die getragene Haftung zurückfordern.

Artikel 28

Richter sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig und nur dem Gesetz und ihrem eigenen Gewissen unterworfen.

Richter entscheiden Unparteiisch, auf der Grundlage von Tatsachen, im Einklang mit dem Gesetz, ohne Beschränkungen, unzulässige Beeinflussung, Anreize, Druck, Drohungen oder Eingriffen direkt oder indirekt von egal welcher seite auch immer ihre Entscheidungen und Urteile.

Richter können nur aus schwerwiegenden Gründen, die nicht dem Kernbereich der richterlichen Tätigkeit angehören, entfernt oder disziplinarisch belangt werden.

Artikel 29

Die Führungsebene der Justiz, einschließlich der Leitung der Rechtsanwaltschaft, Staatsanwaltschaft und Richterschaft, übt eine interne Kontrolle aus, um die Einhaltung der dienstlichen Pflichten und die ordnungsgemäße Ausübung der jeweiligen Funktionen sicherzustellen.

Diese Kontrolle betrifft insbesondere Disziplinarmaßnahmen, die Überprüfung des Dienstverhaltens und die Einhaltung der ethischen Standards der Justizangehörigen, jedoch nicht die Kontrolle von Urteilen.

Die Führungsebene kann Disziplinarverfahren einleiten, wenn ein Fehlverhalten oder eine Verletzung der dienstlichen Pflichten festgestellt wird, jedoch keine rechtliche Überprüfung von Urteilen vornehmen.

Artikel 30

Die Führungskräfte der Behörden, einschließlich der Minister, unterliegen der Kontrolle durch den Governor und der Präsidentschaft.

Diese Kontrollinstanz überwacht die ordnungsgemäße Ausübung der Amtsgeschäfte und die Einhaltung der verfassungsrechtlichen sowie gesetzlichen Vorgaben durch die Führungskräfte.

Artikel 31

Urteile sind öffentlich zu begründen, es sei denn, die Vertraulichkeit ist aus wichtigen Gründen erforderlich. Die Begründung muss transparent und nachvollziehbar sein.

Jeder Angeklagte hat das Recht, vor Gericht gehört zu werden. Dies umfasst das Recht, sich zu verteidigen, Beweise vorzulegen und die Entscheidung des Gerichts anzufechten.

Das rechtliche Gehör muss vor einer Entscheidung gewährt werden, wobei die Parteien die Möglichkeit erhalten, zu den wesentlichen Tatsachen und rechtlichen Fragen Stellung zu nehmen.

Artikel 32

Jeder Bürger hat das Recht auf Zugang zu grundlegender, kostenloser Gesundheitsversorgung, die eine angemessene medizinische Behandlung und Vorsorge umfasst.

Der Staat gewährleistet die Bereitstellung von Gesundheitsdiensten, die für alle Bürger unabhängig von Einkommen, sozialer Stellung oder geografischer Lage zugänglich sind.

Notfallmedizinische Versorgung und lebensrettende Maßnahmen sind stets kostenlos und ohne Verzögerung bereitzustellen.

Der Staat stellt sicher, dass die Gesundheitsversorgung qualitativ hoch und für alle Bevölkerungsgruppen zugänglich ist, um die Gesundheit der Allgemeinheit zu fördern und zu schützen.

Artikel 33

Die Folter sowie jede andere unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe sind ausnahmslos verboten. Kein staatliches Organ oder Amtsträger darf diese Maßnahmen anordnen, zulassen oder durchführen.

Die Todesstrafe ist abgeschafft. Sie darf unter keinen Umständen wieder eingeführt oder vollstreckt werden.

Dieses Verbot gilt uneingeschränkt und ist durch keine gesetzliche Regelung oder außergewöhnliche Umstände aufhebbar.

Der Staat verpflichtet sich, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung dieses Artikels national sicherzustellen.

Artikel 34

Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Eingriffe in den Körper oder die Gesundheit sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Person oder auf Grundlage eines Gesetzes zulässig.

Zwangsmaßnahmen des Staates, die die körperliche Unversehrtheit betreffen, dürfen nur in Ausnahmefällen und unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips durchgeführt werden.

Der Staat verpflichtet sich, die Gesundheit und Sicherheit seiner Bürger aktiv zu schützen und Maßnahmen zu ergreifen, um Gefahren für die körperliche Unversehrtheit zu verhindern.

Artikel 35

Jeder Mensch hat das Recht, seine Meinung frei zu äußern, zu verbreiten und Informationen ohne Einschränkungen zu empfangen.

Niemand soll ein Gesetz erlassen, das eine Einrichtung einer Religion zum Gegenstand hat oder deren freie Ausübung beschränkt, oder eines, das Meinungs- und Pressefreiheit oder das Recht des Volkes, sich friedlich zu versammeln, einschränkt.

Eine Zensur findet nicht statt. Die Presse ist in ihrer Ausübung unabhängig. Der Staat kann keine Vorgaben über die Berichterstattung treffen. Dies beinhaltet auch das Betreten von Sperrzonen für den Journalismus.

Die Presse kann nicht zu Auskünften über Ihre Quellen oder Ihre Vorgehensweisen gezwungen werden, Ausnahmen können nur durch das Sondergericht per Beschluss erlassen werden. Die Presse kann nicht für die Verweigerung einer Auskunft belangt werden, da dies unter die Pressefreiheit fällt.

Artikel 36

In allen Verfolgungen wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit soll der Angeklagte bzw. Beschuldigte Anspruch haben auf ein zügiges und öffentliches Verfahren vor einem unparteiischen Gericht des Staates, in dem das Verbrechen begangen wurde.

Der Angeklagte hat das Recht, über die Art und Gründe der Anklage unterrichtet und den Belastungszeugen gegenübergestellt zu werden und Entlastungszeugen unter Zwangsandrohung vorladen zu lassen.

Er darf sich eines zugelassenen Rechtsanwaltes des Department of Justice zu seiner Verteidigung bedienen.

Sollte sich dieser keinen Rechtsanwalt leisten können, verpflichtet sich der Staat diesem auf Antrag einen zu stellen.

Sollte bei einer spontanen Festnahme kein Eilverfahren möglich sein, so findet ein Aktenverfahren statt. Hierbei übernimmt der ranghöchste Beamte der anwesenden Exekutive, die Judikative. Gegen diesen Verwaltungsakt kann bei Gericht Beschwerde eingelegt werden.

Artikel 37

Niemand soll wegen einer Straftat zur Verantwortung gezogen werden, es sei denn auf Grund einer Akte oder Anklage Niemand soll wegen derselben Straftat zweimal der Gefahr eines Verfahrens ausgesetzt werden.

Niemand soll gezwungen werden, in einem Strafverfahren gegen sich selbst oder nahe Angehörige als Zeuge auszusagen.

Niemand soll jemandem Leben, Freiheit oder Eigentum nehmen, außer im ordentlichen Gerichtsverfahren oder Aktenverfahren und nach Recht und Gesetz, Noch soll Privateigentum ohne gerechte Entschädigung für öffentliche Zwecke eingezogen werden.

Artikel 38

Jeder Bürger des Staates von Vista City hat das Recht darauf, die Akten einzusehen, wenn er dies fordert. Es müssen nur geforderte Punkte (z.B.: Anklagepunkte, Sachverhalt, abgenommene Gegenstände, etc.) In Strafakten verlesen werden.

Amtliche Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft sind im Rahmen eines strafrechtlichen Verfahrens durch einen zugelassenen Rechtsanwalt der Justiz unter Vorlage einer ordnungsgemäßen Anwaltsvollmacht zu beantragen. Die Herausgabe der Akten ist sicherzustellen, um dem Beschuldigten eine angemessene und wirksame Verteidigung zu gewährleisten.

Mit Begründung und wegen Gefahr für Leib, Leben, öffentliche Sicherheit oder Geheimhaltung kann die Staatsanwaltschaft eine Herausgabe ganz oder in Teilen untersagen.

Artikel 39

Jeder Bürger des Staates von Vista City hat das Recht, zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach der Festsetzung seine Rechte zu erfahren. Der frühestmögliche Zeitpunkt ist vor dem Mandantengesprăch und vor der Fertigstellung der Akte. Bis zur Verlesung der Rechte dürfen die Beamten keine Äußerungen des Beschuldigten zur Ermittlung des Strafmaßes verwenden.

Dem Tatverdächtigen können die Rechte bis zu 3x vorgelesen werden. Nach dem dritten Mal wird automatisch davon ausgegangen, dass er seine Rechte verstanden hat.

Dem Tatverdächtigen müssen die Rechte so vorgelesen werden, dass er davon Gebrauch machen kann.

Weiteres regelt ein Gesetz.

Die Rechte müssen nicht erneut vorgelesen werden, sollte der Tatverdächtige (1) In einem Aktiven Inhaftierung Prozess sein und ihm wurden die Rechte bereits vorgelesen.

(2) Er sitzt in dem Moment bereits eine Haftstrafe ab und begeht ein Verbrechen in dieser Haftzeit.

Artikel 40

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat Vista City fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Artikel 41

Der Bürgermeister wird für eine festgelegte Amtsperiode von drei Monaten gewählt.

Der Stichtag der Bürgermeisterwahl wird mindestens zwei Wochen vor dem Wahltermin offiziell bekannt gegeben.

Der Bürgermeister verpflichtet sich dazu, die Kommune zu vertreten und jegliche Art von Schaden von ihr abzuwenden. Er stellt als Vertreter seiner Kommune, kommunal die höchste Instanz dar und sorgt für ein funktionierendes System. Die Regierung wird durch die Amtsgeschäfte des Bürgermeisters kommunal entlastet und enthält sich, außerhalb von Ausnahmesituationen und generellen Bestimmungen, aus den Amtsgeschäften der Kommunen.

Der Bürgermeister ist das Bindeglied zwischen dem Volk und der Regierung. Er vertritt die Interessen der Gemeindebewohner und führt die kommunalen Angelegenheiten aus.

Der Bürgermeister ist dem Gouverneur und Stabschef direkt unterstellt und handelt gemäß den Richtlinien und Weisungen der Regierung.

Der Bürgermeister ist der direkte Ansprechpartner der Bürger. Er informiert die Präsidenten, den Stabschef und den Gouverneur über relevante kommunale Angelegenheiten.

Artikel 42

Der Präsident und seine Stellvertretung sind das oberste staatliche Organ und leiten die Regierungsgeschäfte auf nationaler und internationaler Ebene.

Der Präsident kann in Ausnahmesituationen und für generelle Bestimmungen Eingriffe in kommunale Angelegenheiten vornehmen, um das Gemeinwohl zu wahren.

Im Falle der Amtsenthebung des Präsidenten oder seines Todes oder Rücktritts soll der Vizepräsident Präsident werden.

Zu den Aufgaben des Präsidenten gehören unter anderem die Verabschiedung von Gesetzen, die Vertretung des Staates nach außen sowie die Sicherstellung der nationalen Sicherheit und Verteidigung.

Der Präsident trägt die Befehlsgewalt des ernannten Bürgermeister.

Gegen Beschlüsse des Kabinetts kann der Präsident ein Temporäres Veto einlegen um sie dem Senat zur Abstimmung vorzulegen.

Niemand darf mehr als zweimal zum Präsidenten gewählt werden. Die Amtszeit darf maximal 4 Jahre betragen.

Ermittlungsverfahren gegen den Präsidenten und Vizepräsidenten werden vom Generalstaatsanwalt und/oder dem Justizminister geführt. Der Beschuldigte ist hierbei in seinen Wohnräumen zu vernehmen.

Artikel 43

Der Gouverneur ist die durchführende Kraft des Präsidenten und wird von diesem ernannt.

Dem Gouverneur sind sämtliche Behörden direkt unterstellt. Er ist weisungsbefugt und kontrolliert die Behörden.

Der Gouverneur vertritt die Regierung nach außen und ist der Hauptansprechpartner für die Kommunikation zwischen den regionalen Behörden und der Regierung

Artikel 44

Der Stabschef ist die unmittelbar durchführende und koordinierende Instanz des Präsidenten und handelt in dessen Auftrag. Er wird direkt vom Präsidenten ernannt und ist dessen engster Vertrauter in zentralen und strategischen Entscheidungen von nationaler und internationaler Bedeutung.

Der Stabschef repräsentiert die Regierung in außenpolitischen Angelegenheiten und fungiert als zentrale Schnittstelle für die Kommunikation zwischen den regionalen Behörden und der Regierung.

Seine Aufgaben umfassen die Umsetzung der Richtlinien und Beschlüsse des Präsidenten, die Sicherstellung der administrativen Effizienz, die Wahrung der Disziplin im Weißen Haus sowie die Unterstützung des Präsidenten in der Ausführung seiner verfassungsmäßigen Pflichten.

Artikel 45

Die Minister werden durch den Präsidenten, den Gouverneur oder den Stabschef ernannt, welche ihnen übergeordnet sind. Sie leiten jeweils ein Ministerium und tragen die Verantwortung für die Umsetzung der Regierungspolitik innerhalb ihres Ressorts.

Die Minister sind die Leitung ihres jeweiligen Ministeriums und tragen fachliche, organisatorische und politische Verantwortung. Sie sind befugt, interne Richtlinien zu erlassen, die die Arbeit ihres Ressorts betreffen, und sorgen für die effiziente Erfüllung der Aufgaben des Ministeriums.

Die Minister sind Mitglieder des Kabinetts und wirken an der Erarbeitung und Beschlussfassung nationaler und internationaler Regierungspolitik mit.

Artikel 46

Alle Bürger haben das Recht, Beruf und Arbeitsplatz frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz, interne Dienstvorschriften oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlichen Anordnung zulässig.

Artikel 47

Eine Tat ist zu der Zeit begangen, zu welcher der Täter oder der Teilnehmer gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen. Wann der Erfolg eintritt, ist nicht maßgebend.

Eine Tat ist an jenem Ort begangen, an dem der Täter gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem der zum Tatbestand gehörende Erfolg eingetreten ist oder nach der Vorstellung des Täters eintreten sollte.

Die Teilnahme ist sowohl an dem Ort begangen, an dem die Tat begangen ist, als auch an jedem Ort, an dem der Teilnehmer gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem nach seiner Vorstellung die Tat begangen werden sollte.

Artikel 48

Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Höchstmaß mit mindestens 5 Hafteinheiten geahndet werden. Diese müssen ausnahmslos verfolgt werden.

Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Höchstmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe als Verbrechen geahndet werden. Hierbei kann die Strafverfolgungsbehörde von einem Strafverfahren absehen.

§2 Abs. 08 StVO & §2 Abs. 04 StVO werden gesondert in der Straßenverkehrsordnung anhand des Bußgeldkatalogs in Ordnungswidrigkeiten und Straftaten gegliedert.

Artikel 49

Kein Gesetz findet Anwendung, welches gegen die Verfassung verstößt.

Die Verfassung ist als höchstes Gesetz zu betrachten.

Artikel 50

Diese Verfassung tritt am Tage ihrer offiziellen Verkündung in Kraft.

Artikel 51 – Wahlen und demokratische Teilhabe

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Das Volk übt sie in Wahlen aus. Wahlberechtigt sind ausschließlich Staatsbürger der Vereinigten Staaten.

Wahlen sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Das Nähere – insbesondere das aktive und passive Wahlrecht, der Ablauf der Wahl und die Strafbarkeit der Wahlmanipulation – regelt das Wahlgesetz (WahlG).