Jede Art von An- oder Verkauf wird als Gewerbe-Kauf gezählt. Dabei ist zu beachten, dass nur eine Partei einen gültigen Gewerbeschein benötigt.
Eine Kleingewerbe- oder Einzellizenz darf höchstens von fünf Personen betrieben werden.
Eine GmbH hat keine Mitarbeiterbegrenzung.
Gebühren pro bestätigtem Antrag:
- Kleingewerbe: 200.000 $
- Einzellizenz: 50.000 $
- GmbH: 400.000 $ Gültigkeit der Anträge:
- Kleingewerbe: 30 Tage
- Einzellizenz: 24 Stunden
- GmbH: 30 Tage Der Antrag muss vollständig mit Vor- und Zunamen ausgefüllt werden.
Der Antrag entfällt, wenn der Inhaber mit illegalen Gegenständen gesehen wird (eine Pistole mit gültigem Waffenschein zählt nicht dazu) oder bei schwerwiegenden Straftaten erwischt wird.
Richter können hierbei nach Ermessen entscheiden.
Bei Entzug des Gewerbes erfolgt keine Rückerstattung.
Die Anträge sind von der Justiz vorgegeben, welche sich das Recht vorbehält, jeden Antrag für ungültig zu erklären.
Sollte ein An- oder Verkauf ohne Lizenz erfolgen, folgt eine Strafzahlung von 100.000 $ an die Justiz.
Es besteht ein Freibetrag von 50.000 $.
Bis zu diesem Betrag sind An- und Verkäufe ohne Lizenz gestattet.
Der gewerbsmäßige An- und Verkauf ist jedoch vom Freibetrag ausgenommen – in diesem Fall muss trotzdem ein Gewerbe angemeldet werden.
Das Werben für An- oder Verkäufe an Unbekannte ist ohne Lizenz verboten.
Private An- und Verkäufe von Gegenständen (z. B. Autos, Waffen, Verbrauchsgegenstände, Häuser, Materialien) sind von der Gewerbeordnung ausgenommen.
Die Justiz behält sich jedoch das Recht vor, einen An- oder Verkauf als privat oder gewerblich einzuordnen und kann im Einzelfall entscheiden.
Dabei ist stets die Verhältnismäßigkeit zu beachten.