Präambel
Dieses Gesetz legt fest, welche Rechte jeder Bürger von Vista City besitzt, sofern er nicht vom 15. Gesetzbuch (Terror-Status) beeinflusst wird.
Grundrechte können selbst durch einen Terror-Status nicht aufgehoben werden.
Durch einen Terror-Status kann nur das Recht auf Belehrung und das Recht auf einen staatlich geprüften Anwalt entfallen (Artikel 7 & 10).
Artikel 1 – Menschenwürde und körperliche Unversehrtheit
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu wahren, ist Aufgabe aller staatlichen Gewalt.
Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die Grundordnung des Staates von Vista City verstößt.
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Artikel 2 – Recht auf einen staatlich geprüften Anwalt
Jeder Bürger hat Anspruch auf rechtlichen Beistand durch einen staatlich geprüften und zugelassenen Rechtsanwalt des Department of Justice.
In Strafverfahren trägt der Staat die Kosten für den Pflichtverteidiger.
In Zivilverfahren trägt der Mandant die Kosten, sofern keine abweichenden Regelungen gelten.
Ist kein Rechtsanwalt verfügbar, muss der Beschuldigte sich im Akten- oder Eilverfahren oder in der Haupt- oder mündlichen Verhandlung selbst verteidigen.
Der Anwalt darf seinen Mandanten in allen Verfahrensstadien vertreten und muss bei der Justiz registriert sein.
Im Rahmen eines Aktenverfahrens ist der Rechtsanwalt berechtigt, bereits vor einer möglichen Inhaftierung seinem Mandanten beizuwohnen und die Strafzumessung mit dem Vertreter der Akte zu besprechen.
Artikel 3 – Recht zu schweigen
Jeder Bürger des Staates Vista City hat nicht die Pflicht, sich gegen sich selbst oder gegen einen nahen Angehörigen auszusagen oder sich bzw. diesen zu belasten.
Ein naher Angehöriger ist definiert in § 1 Abs. 04 PO.
In jedem Fall muss eine standesamtliche Urkunde vorliegen.
Artikel 4 – Recht auf Akteneinsicht
Jeder Bürger des Staates Vista City hat das Recht, seine Akte einzusehen, sofern er dies fordert.
Es müssen nur die geforderten Punkte – beispielsweise Anklagepunkte, Sachverhalt, abgenommene Gegenstände – verlesen werden.
Artikel 5 – Recht auf Belehrung
Jeder Bürger des Staates Vista City hat das Recht, zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach der Festsetzung seine Rechte zu erfahren.
Der frühestmögliche Zeitpunkt ist vor dem Mandantengespräch und vor der Fertigstellung der Akte.
Bis zur Verlesung der Rechte dürfen Beamte keine Äußerungen des Beschuldigten zur Ermittlung des Strafmaßes verwenden.
Rechteverlesung:
„Sie sind Beschuldigte(r) einer Straftat.
Sie haben das Recht zu schweigen. Alles, was Sie sagen, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden.
Sie haben das Recht, zu jeder Vernehmung und zu jeder Abhandlung, einen staatlich geprüften Verteidiger hinzuzuziehen.
Sollte kein Richter im Staate sein, übernimmt der ranghöchste Beamte einer anwesenden exekutiven Institution die Judikative.
Haben Sie Ihre Rechte verstanden?“ Die Rechte dürfen bis zu dreimal vorgelesen werden.
Nach dem dritten Mal wird automatisch davon ausgegangen, dass der Tatverdächtige seine Rechte verstanden hat.
Die Rechte müssen nicht erneut vorgelesen werden, wenn der Tatverdächtige:
- sich in einem aktiven Inhaftierungsprozess befindet und ihm die Rechte bereits vorgelesen wurden, oder
- sich bereits in Haft befindet und während dieser Haftzeit ein weiteres Verbrechen begeht.
Gemeindeordnung
§ 1 – Bürgermeister
Der Bürgermeister wird für eine Amtsperiode von drei Monaten gewählt.
Der Stichtag der Bürgermeisterwahl wird mindestens zwei Wochen vor dem Wahltermin offiziell bekannt gegeben.
Der Bürgermeister verpflichtet sich, die Kommune zu vertreten und jeglichen Schaden von ihr abzuwenden.
Er stellt kommunal die höchste Instanz dar und sorgt für ein funktionierendes System.
Die Regierung wird durch seine Amtsgeschäfte kommunal entlastet und enthält sich – außerhalb von Ausnahmesituationen und generellen Bestimmungen – aus den kommunalen Angelegenheiten.
Der Bürgermeister ist das Bindeglied zwischen Volk und Regierung, vertritt die Interessen der Gemeindebewohner und führt die kommunalen Angelegenheiten aus.
Er ist dem Gouverneur direkt unterstellt und handelt gemäß den Richtlinien und Weisungen der Regierung.
Zudem ist er der direkte Ansprechpartner der Bürger und informiert die Präsidenten und den Gouverneur über relevante kommunale Angelegenheiten.
§ 2 – Der Präsident
Der Präsident ist das oberste staatliche Organ und leitet die Regierungsgeschäfte auf nationaler Ebene.
Er kann in Ausnahmesituationen und bei generellen Bestimmungen Eingriffe in kommunale Angelegenheiten vornehmen, um das Gemeinwohl zu wahren.
Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem die Verabschiedung von Gesetzen, die Vertretung des Staates nach außen sowie die Sicherstellung der nationalen Sicherheit und Verteidigung.
Der Präsident trägt die Befehlsgewalt über alle Bürgermeister*innen.
Gegen Beschlüsse des Parlaments kann der Präsident ein temporäres Veto setzen und diese dem Senat zur Abstimmung vorlegen.
§ 3 – Der Gouverneur
Der Gouverneur ist die ausführende Kraft des Präsidenten und wird von diesem ernannt.
Ihm sind sämtliche Behörden direkt unterstellt, er ist weisungsbefugt und kontrolliert deren Arbeit.
Der Gouverneur vertritt die Regierung nach außen und ist der Hauptansprechpartner für die Kommunikation zwischen den regionalen Behörden und der Regierung.