Präambel
Vista City ist ein Rechtsstaat. Der Kläger muss die Schuld beweisen und der Verteidiger die Beweise widerlegen, allerdings muss der Verteidiger nicht dem Angeklagten die Tat widerlegen, wenn keine Beweise dafür vorliegen. Sollte ein Richter ein Zweifel an der Schuld des Angeklagten haben, darf er ihn dafür nicht verurteilen (in dubio pro reo).
Artikel 1 - keine Strafen ohne Gesetz
Eine Tat wird nur bestraft, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
Der Straf- oder Bußgeldkatalog gilt als rechtskräftige Gesetzesform.
Artikel 2 - Gültigkeit der Gesetze
Alle festgehaltenen Gesetze sind wirksam im Staat Vista City und im Staat Roxwood sowie auf den Galapagos Inseln. Dazu gehören auch alle Wasser- und Landflächen sowie der komplette Luftraum.
Der Staat Roxwood, sowie Galapagos sind eigenständig und bilden ihre eigene exekutive.
Artikel 3 - Vorsatz
Eine Straftat gilt als vorsätzlich, wenn der Willen zur Tatbestandsverwirklichung in Kenntnis aller objektiven Tatumstände einschließlich der Kausalitätsbeziehungen vorliegt.
Artikel 4 - Fahrlässigkeit
Wer über das Bestehen von Gesetzen keine Kenntnis hat, macht sich beim Verstoß dennoch strafbar.
Fahrlässig handelt, wer die nötige Sorgfaltspflicht außer Acht lässt und dadurch eine Straftat begeht.
Artikel 5 - Täter und Anstifter
Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.
Begehen mehrere Straftaten gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).
Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
Artikel 6 - Notwehr
Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Maßnahmen, die durch Staatsbedienstete durchgeführt werden, können in keinem Fall als Legitimation für Notwehr gewertet werden.
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
Artikel 7 - rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Artikel 8 - Strafbarkeit des Versuchs
Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar.
Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat.
Ein Rücktritt von der Tat kann ebenfalls strafmildernd wirken.
Artikel 9 - Selbstjustiz
Wenn eine Person, die von einer Straftat betroffen ist, selbst den Täter bestraft, begeht die Person Selbstjustiz und wird zusätzlich bestraft.
Artikel 10 - Haftumrechnung
Der Umrechnungskurs beläuft sich auf: Eine (1) Hafteinheit pro 1.000 $, und ist für eine Rückerstattung, Zahlungsunfähigkeit.
Artikel 11 - gesetzliche Milderung
Jeder Beamter hat die Möglichkeit, wenn kein Gerichtsprozess gegeben ist, eine maximale Strafminderung von 30% zu geben.
Artikel 12 - Ausweispflicht
Jeder Bürger ist verpflichtet, den Ausweis bei sich zu führen.
Jeder Bürger ist verpflichtet, wenn er ein Kraftfahrzeug führt, den Führerschein bei sich zu führen.
Jeder Bürger ist verpflichtet, beim Führen einer legalen Waffe den Waffenschein bei sich zu führen.
Artikel 13 - Haus- und Landrecht
Sollte ein Staatsbeamter, welcher eine Verfügung über das Gelände hat, ein Hausverbot aussprechen, so muss dies befolgt werden. Ausnahmen dürfen bei einem rechtfertigenden Notstand gemacht werden, z.B.: einen Verletzten ins Krankenhaus bringen.
Sollte ein Exekutivbeamter jemanden von einem öffentlichen Platz verweisen, so ist dem Folgen zu leisten. Der Platzverweis gilt in der Regel für eine Stunde, wenn der Beamte nicht eine andere Zeit nennt. Ein öffentlicher Platzverweis kann maximal zwei Stunden betragen. Bei einer Verlängerung muss ein richterlicher Beschluss erfolgen.
Sollte ein Privateigentümer jemanden von seinem Grundstück oder Fahrzeug verweisen, so ist das Grundstück unverzüglich zu verlassen. Staatsbeamte dürfen trotzdem auf das Grundstück, wenn ein dringender Tatverdacht und Gefahr im Verzug oder ein richterlicher Beschluss vorliegt.
Artikel 14 - Tateinheit
Verletzt dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze, so wird nur eine Strafe erkannt (z.B.:
Freiheitsberaubung und Geiselnahme, in diesem Fall wird nur die Geiselnahme anerkannt). § 4 Abs. 04 StGB Straftaten gegenüber staatlichen Organisationen und §2 Abs. 05 WaffG Benutzung von Legalen Waffen für eine Straftat werden stets zusätzlich anerkannt und gelten nicht als Tateinheit.
Artikel 15 - Tatmehrheit
Tatmehrheit trifft zu, wenn sich mehrere Vorfälle ereignen. Diese können auch in einem Akten- oder Gerichtsverfahren abgeurteilt werden, z.B.: der Beschuss auf Beamte bei der Flucht oder beim Wiederfinden, den dortigen Beschuss wiedereröffnen.
Artikel 16 - Begriff des Staatsgeheimnisses
Staatsgeheimnisse sind Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und vor einer fremden Macht geheim gehalten werden müssen, um die Gefahr eines schweren Nachteils für die innere und äußere Sicherheit des Staates von Vista City abzuwenden.
Tatsachen, die gegen die freiheitliche rechtsstaatliche Grundordnung des Staates von Vista City sprechen, sind keine Staatsgeheimnisse.
Artikel 17 - Gefahr im Verzug
Gefahr im Verzug (GiV): Im Falle einer drohenden Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum von Personen, für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder für die Bewahrung von Beweismitteln, darf die zuständige Stelle notwendige und verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen, um die Gefahr abzuwenden.
In Fällen aus Absatz 1 entfällt eine Anfrage auf richterliche Anordnungen, wie z.B.: Wenn der dringende Tatverdacht besteht, dass eine Person sich gefangen in der Wohnung einer anderen Person befindet, und man von einem nicht absehbaren Übel ausgehen muss, wenn nicht umgehend eine Maßnahme ergriffen wird.
Bei Gefahr im Verzug liegt die Maßnahme im Ermessen des Beamten. Das Übertreten dieser Grenze kann als Korruption ausgelegt werden.
Artikel 18 - Begriff des Kapitalverbrechens
Kapitalverbrechen sind Straftaten mit einer besonderen Schwere.
Diese sind folgende:
- Mord sowie der Versuch
- Fahrlässige Tötung
- Korruption
- Sexuelle Belästigung
- Landfriedensbruch
- Offenbarung von Staatsgeheimnissen
Die Tatsache, dass diese Straftaten Kapitalverbrechen sind, ist nur wesentlich für die Gerichtsverfassung und ändert nichts an dem Abhandeln dieser Taten.
Artikel 19 - Rückwirkung
Ein Gesetz darf nicht rückwirkend durchgesetzt werden.
Artikel 20 - Gerichtspflichtigkeit
Die folgenden Paragrafen sind Gerichtspflichtig:
§ 1 Abs. 04 StGB Mord
§ 2 Abs. 04 StGB üble Nachrede § 2 Abs. 09 StGB Verleumdung § 2 Abs. 10 StGB Falsche Verdächtigung § 3 Abs. 09 StGB Falschaussage § 3 Abs. 10 StGB Meineid § 3 Abs. 13 StGB Betrug § 3 Abs. 14 StGB Erschleichen von Leistungen § 4 Abs. 10 StGB Korruption § 4 Abs. 13 StGB Landfriedensbruch § 4 Abs. 20 StGB Urkundenfälschung § 4 Abs. 22 StGB Wucher § 4 Abs. 24 StGB Offenbaren von Staatsgeheimnissen § 4 Abs. 25 StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs § 4 Abs. 26 StGB Strafvereitelung Sonderparagraph Hochverrat Alle Kapitalverbrechen gem. Artikel 18 GdS Sollte sich nicht daran gehalten werden, drohen empfindliche Strafen!
Artikel 21 - Verhältnismäßigkeit
Verhältnismäßigkeit besagt, dass jede Maßnahme, die von einem Staatsbediensteten ergriffen wird, angemessen und gerechtfertigt sein muss.
Der Einsatz von Gewalt, Strafen oder Maßnahmen muss immer in einem angemessenen Verhältnis zu der Situation und dem Verhalten des Verdächtigen stehen.