Die Regierung der Vereinigten Staaten hebt das gegen Cayo Perico und Roxwood verhängte Embargo gemäß Artikel 8 ZStG mit sofortiger Wirkung vollständig auf — für sämtliche Waren, nicht nur für Öl. Der Warenverkehr unterliegt wieder den allgemeinen Regeln des Zoll- und Steuergesetzes; die befristete Aussetzung der Gerichtspflicht durch das Department of Justice endet automatisch.
Regierung der Vereinigten Staaten · Widerruf
Die Regierung der Vereinigten Staaten hebt das gegen Cayo Perico und Roxwood verhängte Embargo gemäß Artikel 8 Zoll- und Steuergesetz (ZStG) mit sofortiger Wirkung vollständig auf. Die Aufhebung gilt für sämtliche Waren und ist nicht auf Öl beschränkt.
Embargo vollständig aufgehoben – mit sofortiger Wirkung
Das gegen Cayo Perico und Roxwood verhängte Embargo wird mit sofortiger Wirkung in vollem Umfang widerrufen. Die Ein- und Ausfuhr sowie der Transport sämtlicher Waren mit diesen Gebieten ist wieder gestattet.
Für den Warenverkehr gelten ab sofort wieder die allgemeinen Bestimmungen des Zoll- und Steuergesetzes, insbesondere die Freigrenze (Artikel 3 ZStG), die Genehmigungspflicht bei großen Mengen (Artikel 5 ZStG) sowie für Öl und Gold (Artikel 6 ZStG) und die Zollsteuer (Artikel 9 ZStG).
Mit der Aufhebung des Embargos endet zugleich die durch das Department of Justice befristet angeordnete Aussetzung der Gerichtspflicht zu Artikel 8 Abs. 01 ZStG. Verstöße gegen ein künftiges Embargo unterliegen wieder der Gerichtspflicht.
Gez. Siegfried Deutschmann
Präsident der Vereinigten Staaten
In Abstimmung mit dem Department of Homeland Security
— Präsident Siegfried Deutschmann