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Die Regierung der Vereinigten Staaten verhängt auf Vorschlag des Department of Homeland Security gemäß Artikel 8 ZStG mit sofortiger Wirkung ein Ölembargo gegen Cayo Perico und Roxwood. Die Ein- und Ausfuhr sowie jeglicher Transport von Öl ist untersagt; Verstöße werden mit Haft, Geldstrafe und Einziehung geahndet.

Department of Homeland Security · Verfügung der Regierung

Die Regierung der Vereinigten Staaten verhängt auf Vorschlag des Department of Homeland Security gemäß Artikel 8 Zoll- und Steuergesetz (ZStG) mit sofortiger Wirkung ein Ölembargo gegen die nachfolgend genannten Gebiete.

Ölembargo – mit sofortiger Wirkung

  • Cayo Perico – sofort wirksam
  • Roxwood – sofort wirksam

§ 1 – Gegenstand

Die Ein- und Ausfuhr sowie jeglicher Transport von Öl und Ölerzeugnissen aus oder in die genannten Gebiete ist ab sofort untersagt. Bestehende Genehmigungen für den Öltransport mit diesen Gebieten verlieren ihre Gültigkeit.

§ 2 – Durchsetzung

Die Überwachung obliegt dem Department of Homeland Security (Border Protection) sowie der Küstenwache. Verstöße werden gemäß Artikel 8 Abs. 01 ZStG mit 25 Hafteinheiten und einer Geldstrafe von 60.000 $ geahndet; die Ware wird eingezogen. Es tritt Gerichtspflicht in Kraft.

§ 3 – Geltungsdauer

Dieses Embargo gilt mit sofortiger Wirkung und bis auf Widerruf durch die Regierung.

Gez. Siegfried Deutschmann
Präsident der Vereinigten Staaten
In Abstimmung mit dem Department of Homeland Security

— Director of Homeland Security Kerem Aydin

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