Die Regierung der Vereinigten Staaten verhängt auf Vorschlag des Department of Homeland Security gemäß Artikel 8 ZStG mit sofortiger Wirkung ein Ölembargo gegen Cayo Perico und Roxwood. Die Ein- und Ausfuhr sowie jeglicher Transport von Öl ist untersagt; Verstöße werden mit Haft, Geldstrafe und Einziehung geahndet.
Department of Homeland Security · Verfügung der Regierung
Die Regierung der Vereinigten Staaten verhängt auf Vorschlag des Department of Homeland Security gemäß Artikel 8 Zoll- und Steuergesetz (ZStG) mit sofortiger Wirkung ein Ölembargo gegen die nachfolgend genannten Gebiete.
Ölembargo – mit sofortiger Wirkung
Die Ein- und Ausfuhr sowie jeglicher Transport von Öl und Ölerzeugnissen aus oder in die genannten Gebiete ist ab sofort untersagt. Bestehende Genehmigungen für den Öltransport mit diesen Gebieten verlieren ihre Gültigkeit.
Die Überwachung obliegt dem Department of Homeland Security (Border Protection) sowie der Küstenwache. Verstöße werden gemäß Artikel 8 Abs. 01 ZStG mit 25 Hafteinheiten und einer Geldstrafe von 60.000 $ geahndet; die Ware wird eingezogen. Es tritt Gerichtspflicht in Kraft.
Dieses Embargo gilt mit sofortiger Wirkung und bis auf Widerruf durch die Regierung.
Gez. Siegfried Deutschmann
Präsident der Vereinigten Staaten
In Abstimmung mit dem Department of Homeland Security
— Director of Homeland Security Kerem Aydin